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Rund um Ihr gutes Recht

 
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HEIßES EISEN

Das Thema „Tod“ ist ein heißes Eisen, das niemand zu Lebzeiten so richtig gerne anfassen mag. Warum auch? Wir fühlen uns gut und sind im besten Alter. Aber die Unsterblichkeit ist nun mal nicht jedermanns Sache, und auch wenn das letzte Hemd keine Taschen hat, so gibt es doch Sinn, die Dinge, die einem am Herzen liegen, möglichst frühzeitig und in aller Ruhe zu regeln. Deshalb unser nachhaltiger Rat, auch wenn das Thema unschön ist: Verschieben Sie die Frage einer Testamentserrichtung nicht auf ein nicht näher spezifiziertes „Später“. Und ersparen Sie den Bedachten bzw. dem Nachlassgericht, das über die Erteilung von Erbscheinen zu entscheiden hat, ein Rätselraten um die Frage: „Was sagen uns diese Worte?“.


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Zu spät muss nicht immer zu spät sein...

Ein Fußbodenleger klagte nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses gegen seinen Arbeitgeber auf Urlaubsabgeltung. Der Arbeitgeber meinte nicht zahlen zu müssen, weil der Arbeitnehmer seine Ansprüche zu spät geltend gemacht hatte. Denn im Arbeitsvertrag war vorgesehen, dass Ansprüche innerhalb von drei Monaten schriftlich gegen den Arbeitgeber zu erheben seien. Dies hatte der Fußbodenleger nicht beachtet. Er hatte sich zu spät gemeldet. Nach dem Wortlaut seines Arbeitsvertrages war der Anspruch verfallen.


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